Bescheinigungen

Klicken Sie auf das Bild, das PDF-Logo oder den Link, um die Datei anzuzeigen, herunterzuladen oder auszudrucken.

Weitere Bescheinigungen erhalten Sie von uns auf Anfrage. Kontakt


Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Wiesbaden

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 20.08.2025 bis zum 19.08.2028